Setzen Sie die richtigen Zeichen! – Teil 1

Sicher hat auch Ihnen schon einmal das ein oder andere Komma (bzw. sein Fehlen) die Laune verdorben. Seit der Rechtschreibreform ist die Welt jedoch eine andere, nur hat das kaum jemand gemerkt. Von ehemals 52 (!) Kommaregeln sind noch 9 Regeln übrig, wo ein Komma gesetzt werden MUSS. Im Rest der Fälle ist die Verwendung freigestellt.

Die ersten vier der MUSS-Fälle stelle ich Ihnen gerne in vereinfachter, aber praxistauglicher Form vor:

  1. Das Komma steht zwischen Hauptsätzen, sofern sie nicht durch „und“, „sowie“, „oder“, „sowohl … als auch“ usw. verbunden sind. Beispiel: „Die Tür ging auf, er kam herein.“
  2. Das Komma steht zwischen Haupt- und Nebensatz. Beispiele: „Ich hoffe, dass es Dir bald besser geht.“; „Als ich ankam, war der Zug schon abgefahren.“
  3. Das Komma steht zwischen Nebensatz und Nebensatz, wenn
    a) die Nebensätze gleichrangig sind und nicht durch „und“, „sowie“, „oder“, „sowohl … als auch“ usw. verbunden sind. Beispiel: „Es wäre schön, wenn Du mich anrufen könntest, wenn Du nach Hause kommst.“
    b) bei Nebensätzen unterschiedlichen Grades. Beispiel: „Der Film, den ich sah, als ich in München war, hieß …“
  4. Das Komma steht bei Aufzählungen von einzelnen Wörtern oder Wortgruppen, sofern diese nicht durch „und“, „sowie“, „oder“, „sowohl … als auch“ usw. verbunden sind. Beispiele: „Man hat mir Bargeld, Schmuck, das Telefon und den Ausweis gestohlen.“; „Ich habe meiner Frau versprochen häufiger auf die Kinder aufzupassen, die Küche zu putzen, den Flur zu saugen und die Wohnung zu lüften.“

Die fehlenden fünf Fälle zeige ich Ihnen in Kürze an gleicher Stelle. Bis dahin viel Spaß beim Kommasetzen!