Trotz aller Sorgfalt, Vorsicht und Qualitätssicherungsprozesse bin ich nur ein Mensch, dem Fehler unterlaufen können. Sollte daher der unwahrscheinliche Fall eintreten, dass Sie von mir eine „Montagsübersetzung“ erhalten, möchte ich Sie bitten, mich unter Nennung des konkreten Mangels unverzüglich hierüber in Kenntnis zu setzen. Ich bessere meine Leistung gemäß § 635 BGB selbstverständlich unverzüglich und unentgeltlich nach. Sollte Ihnen im schlechtesten Fall ein Schaden entstanden sein, verfüge ich sowohl über eine Berufshaftpflichtversicherung (GENERALI) als auch über eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (R+V) in ausreichender Höhe.
Für diesbezügliche Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
